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16. Mai 2013     l      Umweltbildung / Gewässerschutz

Lisa Lachs und Mosellum-App – Höfken führt außerschulischen Unterricht im Mosellum ein

Am Besucher- und Informationszentrum „Mosellum - Erlebniswelt - Fischpass Koblenz“ können Schulklassen künftig in das Reich der Wanderfische eintauchen und erfahren die Zusammenhänge von Schifffahrt, Wasserkraft und Fischwanderungen“, erklärte Umweltministerin Höfken heute und gab den Startschuss für ein neues Unterrichtskonzept am außerschulischen Lernort Mosellum. „Nur was unsere Kinder kennen, werden sie auch schützen. Dabei helfen Medien, die bei Kindern und Jugendlichen ankommen, wie die „Mosellum-App“, erläuterte Höfken. Mit pädagogisch ausgearbeiteten Erkundungsbögen sind Grundschüler mit „Lisa Lachs und Anton Aal im Moseltal unterwegs“, während die 5. und 6. Klässler in die Rolle von Journalisten schlüpfen. Schüler der Mittelstufe bewegen sich im Spannungsfeld von Mensch und Natur und die Oberstufenschüler bereiten sich auf eine „Moselkonferenz“ vor.
 
Außerschulischer Unterricht mit Frau Ministerin Höfken im Mosellum (Foto: Eva-Maria Finsterbusch, LUWG) Die Ministerin begleitete die erste Schulklasse eines Trierer Gymnasiums im Mosellum bei der Erarbeitung ihres Unterrichtsmoduls und dem Besuch des neuen modernen Fischpasses. „Für Fische sind die Wanderungen zu ihren Laichplätzen flussaufwärts lebensnotwendig, erläuterte die Ministerin. Das sei ein wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer biologischen Artenvielfalt und werde auch durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie gefordert. „Ziel der Landesregierung ist es die Durchgängigkeit der Flüsse für Fische trotz Staustufen und Schleusen wieder herzustellen“, sagte Höfken. 

Das Mosellum ist schon jetzt ein Erfolg. Das Informationszentrum wurde Ende 2011 eröffnet und hat bereits die 15.000-Besuchergrenze überschritten. Auf mehreren Etagen machen interaktive Ausstellungselemente die Mosel, ihre Landschaft und ihre Fischwelt lebendig. Im Rahmen dieser Aktion zur Umweltbildung stehen außer den kostenlosen Unterrichtsmodulen auch eine Lehrerhandreichung zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung des Blauen Klassenzimmers ist die Anmeldung über die Homepage www.mosellum.de .

 


20. April 2013     l      Gewässerschutz

Eröffnung der Offenlegung der Isenach in Bad Dürkheim am 20.04.2013

„Wasser marsch“: Mit einem zweitägigen Fest feierte die Stadt Bad Dürkheim den Abschluss der innerstädtischen Renaturierung der Isenach. „Auf einer Länge von zwei Kilometern ist das Flüsschen mitten in der schönen Kurstadt sichtbar und erlebbar gemacht worden. Dieses Projekt hat die Menschen für das Thema Gewässerentwicklung begeistert und ist das bisher größte und eines der gelungensten Beispiele der noch jungen ‚Aktion Blau Plus‘ des Landes“, betonte Umweltstaatssekretär Thomas Griese bei seiner Festrede im Kurpark. Ziel dieses Landesprogrammes sei es, bei der Renaturierung von Gewässern die Kommunikation und die Bürgerbeteiligung zu stärken. Die Landesregierung hat die Gesamtkosten des Isenach-Projekts in Höhe von 8,4 Millionen Euro im Rahmen der Aktion Blau Plus mit 5,57 Millionen Euro sowie mit 590.000 Euro zur Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit aus Landes- und EU-Mitteln unterstützt. 
 
Eröffnung der Offenlegung der Isenach (Foto 1) Eröffnung der Offenlegung der Isenach (Foto 2)
   
Eröffnung der Offenlegung der Isenach (Foto 3) Eröffnung der Offenlegung der Isenach (Foto 4)
 
Die innerstädtische Renaturierung der Isenach ist ein weiterer Baustein zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Flüsschens bis zur Mündung in den Rhein. Die Maßnahme der Stadt Bad Dürkheim schließt sich nahtlos an das Großprojekt Dürkheimer Bruch an. Staatssekretär Griese erinnerte daran, dass die Isenach wie andere Gewässer in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahrhunderten zum Hochwasserschutz und zur Schaffung landwirtschaftlicher Nutzfläche massiv ausgebaut und verrohrt wurde. „Diese Sünden der Vergangenheit müssen wir jetzt mühevoll rückgängig machen, um dem Verlust der Artenvielfalt in unseren Gewässern entgegen zu wirken“, so Griese.
 
Messung zur Bestimmung der Fließgeschwindigkeit des Gewässers (Foto 5)
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichte die Länder, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dieser sei in Rheinland-Pfalz erst bei 27 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen erreicht. „Um den Rest zu schaffen, sind wir mit der Aktion Blau Plus gut aufgestellt, denn allein von 2010 bis 2015 können auf diesem Weg rund 110 Millionen Euro in die Gewässerentwicklung investiert werden“, erklärte Griese. Er bedankte sich bei den Projektpartnern in Bad Dürkheim für ihr großes Engagement und zeigte sich überzeugt von dem Mehrwert, den der gewonnene Zugang zur Isenach für die Stadtentwicklung und den Tourismus darstelle: „Mit dem Gewässererlebnispfad, der Promenade mit ihren zahlreichen Brücken, dem Wasserspielplatz und dem Wasserrad wird die Isenach in der Stadt wieder zum Erlebnis.“ Zudem empfahl der Staatssekretär einen Besuch am neuen Pegel, wo kontinuierlich die Wasserstände der Isenach aufgezeichnet und interessante Einblicke in wasserwirtschaftliche Arbeit ermöglicht werden.
 

Die Renaturierungsstrecke umfasst knapp 2 km und gliedert sich in mehrere Abschnitte bzw. Teilmaßnahmen:
  • die Errichtung einer Stauanlage in der Isenach-Verdohlung mit Ableitung zur Offenlegungsstrecke im Kurpark,
  • die Offenlegung und Renaturierung der Isenach in Bad Dürkheim zwischen der Kurbrunnenstraße und der Unterquerung der B 37, d.h. Herstellung eines neuen Gewässers,
  • die Errichtung eines neuen Dohls von der Lauerbach-Einmündung bis Bau-km 0+60 sowie eines offenen Verbindungsgerinnes von Bau-km V 0+60 bis zur Einmündung in die renaturierte Isenach,
  • die Verfüllung und wasserrechtliche Auflassung der alten Isenach-Verdohlung einschließlich aller mit dem Vorhaben verbundenen anderen Anlagen,
  • der Ableitung und Wiedereinleitung eines Teilstroms der Isenach zum Betrieb eines Wasserrades,
  • die Errichtung eines Wasserspielplatzes und umfangreicher Gestaltungsmaßnahmen,
  • den Neubau eines Pegels des Landes als Ersatz für den entfallenen Pegel
Übersichtsplan Offenlegung der Isenach
 
Weil der Wasserspiegel in der Verdohlung sehr tief liegt, kann das Wasser am Beginn der Offenlegungsstrecke nicht im freien Gefälle zum neuen Bachbett abgeleitet werden. Deshalb muss der Wasserspiegel durch eine Stauanlage im Dohl angehoben werden. Durch das neue Abschlagbauwerk können bis zu rd. 1,5 m³/s zu dem neuen Gewässer abgeleitet werden, um die Verdohlung bei Hochwasser hydraulisch zu entlasten. Gleichzeitig erfährt das neue Gewässer im Kurpark eine Dynamik, welche den natürlichen Vorgängen entspricht.
Mit dem Vorhaben verbunden ist die Herstellung bzw. die Anpassung oder Wiederherstellung verschiedenster baulicher Anlagen sowie die Anlegung eines Gewässerunterhaltungsweges, der gleichzeitig als Fußweg genutzt werden kann. Zugleich wurde zur Verdeutlichung der ehemaligen Wasserkraftnutzung zum Betrieb der Saline ein Wasserrad errichtet, welches mittels eines Teilstroms der Wasserführung der offenen Isenach betrieben wird.Mit diesen Maßnahmen wird die in der Stadt und unter dem Wurstmarktgelände bisher verdohlte Isenach etwa in ihrem historischen Verlauf von der Kurbrunnenstraße bis zur Dr.-Kaufmann-Straße wieder offengelegt und der weitere bereits offene Verlauf bis zur Unterquerung der B 37 naturnah gestaltet.
 
Eröffnung der Offenlegung der Isenach (Foto 3) Eröffnung der Offenlegung der Isenach (Foto 7)
 
Erwähnenswert ist auch das Bodenmanagement. Die Isenach und deren gesamtes Einzugsgebiet sind geogen stark mit Arsen belastet. Dies ist auch der Grund, warum Dürkheim seit über 250 Jahren ein Bad ist: Die Belastung des Erdreichs mit Arsen ist so hoch, dass Erdmassen nur innerhalb Isenach-Gebietes umgelagert werden können, was die Verwertung des Aushubs wesentlich erschwert und auch verteuert hat. Trotz Abtransport großer Aushubmengen sind noch bedeutende Mengen übrig geblieben, die auf der Freifläche östlich der Saline gelagert sind. Die Stadt beabsichtigt nun den Kurpark um diese Freifläche zu erweitern und die deponierten Massen zur Oberflächengestaltung (hügelige Wiesenlandschaft) zu nutzen.
 
Eröffnung der Offenlegung der Isenach (Foto 8) Eröffnung der Offenlegung der Isenach (Foto 9)
 
Die Maßnahme entspricht in besonderer Weise den Zielen, die sich die Wasserwirtschaft mit der Aktion Blau Plus gesetzt hat und ist ein wichtiger Baustein für die Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL):
  • Schaffung von Mehrwerten – hier vor allem für die Stadtentwicklung und den Tourismus,
  • das Element Wasser (wieder) erlebbar machen,
  • der Bevölkerung den emotionalen und physischen Zugang zum Gewässer (wieder) zu ermöglichen,
  • den ökologischen und strukturellen Zustand des Gewässers verbessern,
  • die Durchgängigkeit der Isenach wieder herstellen,
  • den Hochwasserschutz im Stadtbereich verbessern.
Insbesondere bzgl. der ersten Maßnahmenziele wurden von der Stadt umfangreiche gestalterische Maßnahmen wie z.B. Erlebnisstationen, Gewässererlebnispfad, Anlage einer Promenade mit zahlreichen Brücken, Sitzplätze über dem „Blautopf von Bad Dürkheim“ (Bauwerk, in welchem die Isenach im Kurpark zutage tritt ), Wasserlauschstationen umgesetzt, die die Isenach in der Stadt zu einem Erlebnis machen.

 

23. Januar 2013     l      Grundwasserschutz

Leitfaden zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 den in Rheinland-Pfalz verbrauchten Strom bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dies ist auch im Sinne des Schutzes unserer Wälder, der Natur, der Umwelt und des Klimas. Dazu sollen etwa 2 % der Landesfläche für die Aufstellung von Windenergieanlagen (WEA) an windhöffigen Standorten genutzt werden. Dies sind oft die Mittelgebirgslagen von Hunsrück, Eifel, Westerwald und Taunus, aus denen auch über eine Vielzahl von Brunnen und Quellen Trinkwasser gewonnen wird. Diese Gewinnungsanlagen werden durch ausgewiesene bzw. bereits rechtskräftig festgesetzte Wasserschutzgebiete mit entsprechenden Ver- und Geboten geschützt.
 
In Wasserschutzgebieten ist innerhalb der festgelegten Schutzzone I die Errichtung baulicher Anlagen und damit auch von Windenergieanlagen ohne Ausnahme unzulässig. In den Schutzzonen II und III kann von diesem Verbot im Einzelfall dann eine Befreiung erteilt werden, wenn der Schutzzweck „Trinkwassergewinnung“ nicht gefährdet wird Der vorliegende Leitfaden soll als Arbeitshilfe für den wasserwirtschaftlichen Vollzug aber auch für kommunale und private Investoren und Planer von Windenergieanlagen und Windparken dazu beitragen, wichtige Kriterien für die Einzelfallprüfung von möglichen Standorten zu definieren. Ziel des Leitfadens ist es, Prüfkriterien für eine mögliche Befreiung vom grundsätzlichen Verbot von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten (Schutzzonen II und III ) landesweit weitgehend zu vereinheitlichen.
 
 Den Leitfaden können Sie hier einsehen.